Substanzielles aus der Sicht eines Piraten

21. Oktober 2012
von David
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Es ist nicht Aufgabe der Politik, Geschäftsmodelle zu retten

[Crosspost von «Future of Music»]

Die Musikbranche hatte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine aussergewöhnliche Situation: Durch technische Begebenheiten war sie in der Lage, riesige Stückzahlen an Kopien anzufertigen, und deren ganze Wertschöpfungsreihe bis zum jugendlichen Musikfan zu kontrollieren. Die Jugend sparte und jobbte, um sich die neueste Platte leisten zu können. Später kauften die Leute die gleiche Musik nochmals auf CD, und vielleicht noch auf mehreren Compilations. Die Labels hatten alles unter Kontrolle, von den Reportagen in der «Bravo» bis zu den (verhinderten Parallel-)Importen. Sie bestimmten den Preis und optimierten den Profit. Keine andere Kultursparte, mit Ausnahme von Hollywood, konnte jemals wirtschaftlich so florieren. Weder Theater noch Literatur, weder Artistik noch bildende Kunst hatten je das Glück, mit einem so einträglichen Massengeschäftsmodell gesegnet zu werden. Die meisten Kultursparten sind hochgradig abhängig von Förderungen von Staat und Stiftungen. Dass es der Musikbranche anders erging, war ihr zu gönnen.

Das Geschäftsmodell ist passé. So einfach, so schmerzhaft. Die Verbreitung von Musik ist nicht mehr zu kontrollieren. Das Angebot lässt sich nicht mehr verknappen, die Preise sind nicht mehr hochzuhalten. Eine Scheibe mit Musik ist kein Statussymbol mehr, wie Johnny Gruber hier festgestellt hat. Selbst für Klingeltöne lassen sich die Jugendlichen nicht mehr das Geld aus der Tasche ziehen. Das ist schmerzhaft, gewiss, und hat ernsthafte persönliche Konsequenzen für unzählige Musiker, die nun nicht mehr von ihrer Leidenschaft und ihrem grössten Talent leben können. Mein Verständnis für den Missmut dieser Musiker ist gross. Natürlich ist diese Entwicklung für sie ein Jammer. Für die Jugendlichen ist sie hingegen ein Segen. Sie jobben jetzt für einen iPod touch und kopieren sich dann die geilste Musiksammlung zusammen. Auch ihnen mag ich es gönnen.

Ja, damit ziehe ich die Aussage des Bundesrates in Zweifel, wonach die Gelder, die früher für CDs ausgegeben wurden, weiterhin in gleicher Menge in kulturelle Angebote fliessen. Ich selbst gebe zwar mehr Geld für Musik aus, seit ich das Internet habe, aber ich bin nicht repräsentativ; für mich war Musik schon damals kein Statussymbol. Trotzdem bin ich der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, ein vergangenes Geschäftsmodell versuchen zu retten. Erstens ist es zwecklos, wie die scheiternden Versuche in Deutschland (Abmahnwahnsinn), Frankreich (Hadopi «Three Strikes») und den USA (ruinöse Schauprozesse) zeigen. Zweitens macht sich die Musikbranche damit zu den Gegnern ihrer Kunden und zerstört damit die Basis für künftige Geschäftsmodelle. Drittens ist nicht erklärlich, wieso die Musikbranche eine so andere Behandlung verdient hätte als andere Kultursparten. Der Staat kann die Rolle des Förderers übernehmen, aber nicht des Konservators eines profitablen Geschäftsmodells. Viertens, und das ist der wichtigste Punkt, hat die Menschheit ein Anrecht auf ein überwachungs- und zensurfreies Internet. Sei das Anliegen noch so berechtigt und wichtig – eine Überwachung der Inhalte und Benutzer im Internet kommt nicht in Frage. Wenn wir die Informationsfreiheit im Internet nicht verteidigen können, dann werden wir keine Informationsfreiheit mehr haben, denn das Internet ist das Medium der Zukunft. Ihr wisst ja: Der Weg zur Hölle ist gespflastert mit guten Absichten. Die Absicht, talentierten Musikern ein Auskommen zu ermöglichen, ist eine gute. Zu diesem Zweck die Netzfreiheit einzuschränken, wäre eine Katastrophe.

Was nun? Die Musikbranche dahinserbeln lassen? Mein Eindruck ist, dass sich neue Chancen auftun. Das Statussymbol der Zukunft werden noch mehr als heute Live-Events sein. Heute ist nicht mehr der Besitzer der angesagtesten Platte der Chef auf dem Pausenplatz, sondern derjenige, der einen Livemitschnitt eines epischen Auftritts auf Facebook posten kann. Die Ticketpreise steigen und steigen. Die erfolgreichsten Live-Musiker und DJs können bezüglich Einkommen locker mit den erfolgreichsten Sportlern mithalten, wie diese Forbes-Liste zeigt. Auch die Finanzierung durch Crowdfunding wird in Zukunft für viele Musikschaffende eine Möglichkeit sein, die ernsthaft in Betracht zu ziehen ist. Aber das ist noch lange nicht alles. Wie Amanda Palmer schon im Januar 2010 in diesem bemerkenswerten Interview sagte: «I don’t think there’s gonna be ONE way. It’s gonna be infinite possibilities. And it’s gonna be up to the artists in question to decide how they want to exchange their goods for money. There’s gonna be an infinite variety of ways that you can have music, experience, profit, connection… There’s so many things you can do as an artist! There’s so many ways you can choose to do it.»

Kein Staat kann diese Entscheidungen abnehmen. Kein Staat kann neue Modelle ausprobieren. Die Kreativen seid ihr, liebe Musikschaffende. Je mehr sich der Staat zurückhält, desto schneller können die Musikschaffenden neue Geschäftsmodelle entwickeln. Tun sie es, werden sie auch auf das Wohlwollen von Politik, Piraten und Publikum zählen können und werden nicht mehr über eine angebliche «Gratismentalität» klagen müssen. Vielleicht können sie dann sogar an die wirtschaftlich erfolgreichsten Zeiten anknüpfen.

26. August 2012
von David
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Urheberrecht – jetzt mal ganz pragmatisch

Die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga beruft eine Arbeitsgruppe ein, die Vorschläge machen soll für eine Überarbeitung des Urheberrechts. Was kann eine solche Arbeitsgruppe erreichen? Was ist ihr Spielraum? Es ist Zeit für eine ganz nüchterne Betrachtung.

In der Urheberrechtsdabatte werden allenthalben allerlei Dinge gefordert. Selten haben die Vorschläge Hand und Fuss, noch seltener haben sie das Potenzial, eine politische Mehrheit zu finden. Oder sie widersprechen internationalem Recht. Es ist zwar interessant, über solche Ideen zu diskutieren, aber umsetzbar sind sie nur auf internationaler Ebene und mit einem längeren Zeithorizont. Für die Arbeitsgruppe fallen sie deshalb nicht ernsthaft in Betracht. Dazu gehören:

  • Legalisierung von nicht-kommerziellem Filesharing (Uploads): Eine Legalisierung des unautorisierten Anbietens von urheberrechtlich geschützten Werken widerspräche internationalen Abkommen wie der Berner Übereinkunft, die von allen WTO-Staaten eingehalten werden muss. Deren Kündigung würde die Schweiz wirtschaftlich isolieren. Ausserdem hat keine Partei ausser den Piraten ein Interesse, sich derart mit der Unterhaltungsindustrie anzulegen, die Angst hat, die Schweiz würde zu einem internationalen «Pirate Haven». Also ist auch in diese Richtung keine Bewegung zu erwarten. Vielleicht dann, wenn die nächste Generation an der Macht ist.
  • Kultur-/Musikflatrate: Zuletzt wurde ein solches Modell vom grünen Nationalrat Balthasar Glättli sowie vom Futurist Gerd Leonhard vorgeschlagen. Solche Zwangs-Pauschalabgaben kommen bei all jenen Personen nicht gut an, die sonst nicht so viel Geld für Musik oder Kultur ausgeben würden, und schmälert die Bereitschaft für Mehrausgaben bei jenen Menschen, die bis anhin einen höheren Betrag für Musik bzw. Kultur ausgegeben haben. Ausserdem schränkt sie die Innovation bei den Geschäftsmodellen ein und macht die Künstler extrem abhängig vom Verteilschlüssel der Verwertungsgesellschaft. Wirklich zufrieden ist mit einem solchen Modell niemand, weder Urheber, noch Verwerter, noch Konsumenten. Letztere höchstens, wenn gleichzeitig der Upload legalisiert würde, was aber unrealistisch ist (siehe oben). Ich sehe deshalb nicht, wie sich die Idee durchsetzen sollte.
  • Kriminalisierung von Downloadern: Dies wird unter anderem von den Musikschaffenden gefordert, angeblich ohne die privaten Downloader dann juristisch verfolgen zu wollen. Argumentiert wird dabei rein moralisch. Jedoch ist ein solcher Schritt für niemanden ein Gewinn. Ein Gesetz, das nicht durchgesetzt wird, würde bloss die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates unterminieren. Ein Referendum gegen ein solches Gesetz wäre sicher. Es wäre ein sicheres Mittel, um die Piratenpartei gross werden zu lassen. Ausser den Piraten hat daran kaum eine Partei ein Interesse. Dies könnte sich höchstens ändern, wenn die Schweiz international stark unter Druck gesetzt würde. Die Schweizer Bevölkerung lässt sich aber sehr ungern vom Ausland unter Druck setzen.
  • Verfolgung von unkommerziellen Uploadern: Hier sieht man, wie unnütz ein Verbot sein kann, wenn es zu mühsam ist, es wirklich durchzusetzen. Ein solches haben wir nämlich bereits. Die Polizei hat nun wirklich besseres zu tun, als in mühsamer Kleinarbeit einzelne Filesharer zu überführen. Allenfalls könnte man mit Showprozessen ein paar Exempel zu statuieren versuchen, aber deren Wirkung würde schnell verpuffen. Meines Wissens gab es darum in der Schweiz bisher keine einzige Verurteilung. Eine Ausforschung von IP-Adressen durch Privatunternehmen wird durch Datenschutzgesetz und Bundesgerichtsurteil verunmöglicht. Eine entsprechende Aufweichung des Datenschutzgesetzes wäre ebenfalls äusserst unpopulär. Zu gross ist die Angst vor den Datenkraken im Internet.
  • Three-Strikes-Modelle: Das HADOPI-Experiment in Frankreich zeigt gerade, dass die Musikindustrie damit auch nicht gerettet wird. Deren messbaren Zusatzeinnahmen beim Tonträgerverkauf übertreffen gerade mal knapp die hohen Verwaltungskosten. Das wird die Nachahmegelüste schnell vergehen lassen. Und zuerst müssten ja die Downloader kriminalisiert werden, was ja für sich allein schon unrealistisch ist.
  • Abmahnsystem à la Deutschland: Auch hier ist das Vorbild viel eher ein abschreckendes Beispiel. Das Abmahnsystem ist einer der Gründe für die Stärke der deutschen Piratenpartei. Ausser für Anwaltskanzleien ist das System nicht gerade ein Standortvorteil unseres nördlichen Nachbarn. Niemand will das kopieren.
  • Netzsperren für Filehoster, Torrent-Tracker, illegale Streaming- und Download-Plattformen: Ehrlich gesagt, würde ich einer solchen Massnahme politisch die grössten Chancen von allen Verschärfungsvorschlägen zurechnen. Das Verständnis dafür, welche ungeheuerliche Einschränkung der Informationsfreiheit dies wäre, fehlt weitgehend in der Politik und der Bevölkerung. Mehr als eine symbolische Wirkung hätten die Netzsperren aber nicht, da sie jeder umgehen kann, der will. Ausserdem wäre eine solche Sperrliste höchst willkürlich. Trotz der verbreiteten Bereitschaft zu Symbolpolitik werden sich auch hier wohl die guten Argumente durchsetzen.
  • Abschaffung des Urheberrechts: Mehr als ein Gedankenexperiment in einzelnen Köpfen ist das nicht.

Fazit: Den energischen Debatten zum Trotz ist keine grosse Reform des bereits im Jahr 2008 teilrevidierten Schweizer Urheberrechts zu erwarten. Diese Erkenntnis würde eigentlich erlauben, die Debatte etwas gelassener zu führen und das Augenmerk mehr auf die vermeintlich kleineren Aspekte zu richten. Es gibt nämlich viele Ideen für Verbesserungen im Kleinen:

  • Stärkung der Urheberrechte gegenüber den Verwertern: Heute verkaufen Urheber mit Buy-out-Verträgen oft die gesamten Verwertungsrechte an ihren Werken an Konzerne und verlieren so komplett die Kontrolle darüber. Wenn der Rechteinhaber beispielsweise kein Interesse an einer Neuauflage hat, bleibt es vergriffen, obwohl der Urheber das Werk neu auflegen oder freigeben wollte. Oder der Rechteinhaben kann durch eine neue Technologie das Werk plötzlich ein zweites Mal vermarkten, obwohl dies gar nicht vorhersehbar war.
  • Urheberrechtsschranken für Sampling/Remixing/Mashups: In einer Zeit, in der sich jeder Jugendliche eine Filmkamera und Schnittprogramme leisten und das Ergebnis auf Youtube veröffentlichen kann, wird das europäische Urheberrecht immer mehr als Kreativitäts- und Innovationskiller erlebt. Erweiterte Urheberrechtsschranken (solche gibt es bereits für Satire, Lehrveranstaltungen, Zitate usw.) könnten hier Abhilfe schaffen. So könnte dann zum Beispiel Tele Schwamendingen ihre Beiträge mit zeitgenössischer Musik untermalen, was ihnen heute nicht möglich ist.
  • Urheberrechtsschranken für verwaiste Werke und für Archivierung: Werke, von denen niemand genau weiss, wer die Urheber sind, und die Abklärungen zu schwierig wären, oder Werke, deren Rechteinhaber uninteressiert an Neuauflagen sind, sterben oft unnötigerweise einen einsamen Tod. Deshalb klafft im 20. Jahrhundert eine riesige Lücke, verursacht durch verwaiste Werke. Dies ist ein riesiger kultureller Verlust. Selbst der Digitalisierung zu Archivierungszwecken steht oftmals das Recht im Weg – was zur Folge hat, dass Kulturgut unwiederbringlich verloren geht. Entsprechende Schrankenregelungen könnten also den kulturellen Reichtum retten.
  • Leerträgerabgabe: Von einer Abschaffung bis zu einer Erhöhung und Erweiterung auf alle Festplatten ist alles denkbar. Meines Erachtens sollte man untersuchen, ob die Leerträgerabgabe in einer Gesamtrechnung den Kulturschaffenden wirklich etwas bringt, oder ob sie nicht vielmehr die Bereitschaft, Kulturschaffende freiwillig zu unterstützen, schwinden lässt, da sie viele Ungerechtigkeiten schafft.
  • Freie Lizenzen für SUISA-Mitglieder: Wer als Urheber heute Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wie z.B. der Suisa ist, muss alle seine Werke von dieser Gesellschaft verwerten lassen (es sei denn, er tut sich ein geheimes Pseudonym zu). Man könnte die Rechte der Urheber stärken, indem man ihnen erlaubt, einen Teil der Werke selbst zu verwerten oder unter eine freie Lizenz zu stellen (z.B. Creative Commons). Dies würde ihnen neue Geschäftsmodelle eröffnen und ebenfalls das Remixen und Mashupen vereinfachen.
  • Bibliothekswesen: Von Austrocknung der Bibliotheken im Digitalbereich bis zu einer nationalen Online-Streaming-Bibliothek, die Spotify und Co. Konkurrenz macht, ist alles denkbar. Es wäre sehr schade, wenn das Bibliothekswesen in der analogen Welt verhaftet bliebe.
  • Kürzung der Schutzfristen: Auch die Schutzfristen des Urheberrechts sind in internationalen Abkommen festgeschrieben. Allerdings wächst der Unmut über die überlangen Schutzfristen (bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) in der ganzen westlichen Welt, auch bei Autoren und Künstlern. Es wächst die Einsicht, dass so lange Schutzfristen einer lebendigen Kultur grossen Schaden zufügen. Mittelfristig besteht deshalb eine Chance, dass sie auf internationaler Ebene zum Beispiel auf die Lebensdauer des Urhebers beschränkt wird, oder auf 50 Jahre nach Erschaffung des Werks, so wie dies bereits für Aufführungen/Aufnahmen der Fall ist. Die Arbeitsgruppe könnte vorschlagen, dass sich der Bundesrat international für eine Kürzung der Schutzfristen einsetzt.

Dies sind die Themen, bei denen hier und heute politischer Spielraum besteht. Die Arbeitsgruppe sollte sie nutzen. Es ist schade, dass solche Vorschläge bisher in der Öffentlichkeit viel weniger diskutiert werden als die unrealistischen bis extremistischen Vorschläge. Denn die Auswirkungen von solchen Änderungen sind nicht zu unterschätzen. Sie können zu einer beträchtlichen Deeskalierung des Verhältnisses zwischen Urhebern und Nutzern, zu einer Förderung der kulturellen Vielfalt und zur Verbesserung der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates führen. In vielen der erwähnten Bereiche sind Allianzen von Kulturschaffenden und Piraten gut möglich. Hoffen wir, das der Pragmatismus gewinnt gegen die Ideologien!

 

14. Juni 2012
von David
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Asylrechts-Sado-Maso

Das, was in Bern mit dem Asylrecht angestellt wird, hat mit normaler Politik nichts mehr zu tun. Das ist die reinste Sado-Maso-Show.

Man gibt vor, man wolle «Fehlanreize» beseitigen, macht aber das Gegenteil: Während Schwerverbrecher ein Einzel- oder Zweierzimmer mit Tageslicht, zubereitete Mahlzeiten, Betreuung, Freizeitangebote und eine Ausbildung oder Arbeit mit Taschengeld als Lohn erhalten (und das natürlich zurecht, denn sie sollen ja nicht krimineller aus der Haft entlassen werden als sie eingebuchtet werden), sollen Menschen, die aus Not ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben, um hierher zu gelangen, in unterirdischen Massenschlägen untergebracht, mit Arbeitsverbot belegt und mit 8 Franken Migros-Gutscheinen pro Tag abgespeist werden. Zum Glück hat das Strafrecht sowieso keine abschreckende Wirkung, sonst würde sie hier längst verloren gehen. Aber wenn wir statt der Ausschlusskultur eine Willkommenskultur aufrecht erhalten würden, gäbe es viele Probleme, die wir mit Asylsuchenden haben, nicht mehr. Denn in einer solchen Ausschlusskultur fehlt der soziale Anreiz, etwas zurückzugeben und sich anzustrengen.

Man gibt vor, «echten» Flüchtlingen helfen zu wollen und die humanitäre Tradition hochzuhalten, und macht das Gegenteil. Die idealste Methode, um auf effiziente Weise echten Flüchtlingen zu helfen, ist die Annahme und Bearbeitung von Asylgesuchen in den Botschaften vor Ort. Diese Asylsuchenden belasten unser Asylsystem viel weniger, und nur die «echten» Flüchtlinge gelangen in die Schweiz. Oft kann auch eine Lösung im Drittstaat vor Ort gefunden werden. Man erspart ihnen den Stress und die Gefahren der Flucht per Schlepperbanden. Eine Win-win-Situation. Aber nein, man will nicht einmal den «echten» Flüchtlingen helfen.

Denn der humanitäre Gedanke ist längst verloren gegangen. Stattdessen ist ein beschleunigter Race to the bottom im Gange: Jeder europäische Staat versucht, weniger attraktiv als Zielland zu sein als die anderen europäischen Staaten. Das ist das einzige Ziel, das diese Politiker im Auge haben. Die Mittel in diesem Wettbewerb lauten: Jahrelanges Bewirtschaften von Problem statt sie zu lösen, immerwährende übertriebene Darstellung dieser Probleme, um sich dann die Stammtischparolen anzueignen. Heraus kommt dieses rauschartige, schauderliche Sado-Maso-Spiel, das niemandem etwas bringt und für Tausende Menschen in unserer Gesellschaft bitterer Ernst ist.

Das Gerede von der humanitären Tradition tönt wie blanker Hohn.

Weiterführende Links

31. Mai 2012
von David
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Urheberrecht: Umdenken oder untergehen

Amanda Palmer sammelt im Internet innert einem Tag 250’000 und innert eines Monats über eine Million US-Dollar – für ein Musikalbum, das noch gar nicht existiert, sondern erst im September ausgeliefert werden soll. Das erstaunt selbst mich ein wenig, der schon immer wusste, dass die behauptete «Gratiskultur im Internet» ein Mythos ist. Spätestens jetzt sollten es alle ahnen können: Das Internet erfordert von allen Teilnehmern am Musikmarkt ein radikales Umdenken – oder sie werden untergehen wie einst die Kutscher, die sich gegen das Aufkommen des Automobils wehrten. Wer es aber schafft, die Veränderungen zu antizipieren, kann weiterhin mit seiner Musik reich werden.

Leider ist die Schweizer Musikszene auch dem falschen Pfad, wie das aktuelle Statement des Vereins Musikschaffende Schweiz eindrücklich zeigt. Sie pochen auf ihrem «geistigen Eigentum» (obwohl es so etwas im Schweizer Recht gar nicht gibt) und argumentieren moralisch und aus einer Position der Angst heraus. So menschlich und nachvollziehbar das auch ist – es wird nicht gut enden, wenn sie so weitermachen. Das fände ich aber sehr schade. Darum hier ein paar Denkanstösse. Die Hoffnung, dass diese angenommen werden, statt sie als naiv, arrogant und besserwisserisch abzutun, ist zwar nicht allzu gross – aber mein Glauben in die Menschen ist beinahe unerschütterlich. Also…

Ich schlage vor, dass wir uns von den folgenden Vorstellungen verabschieden, statt uns an ihnen festzuhalten:

  • Besitz: In der vergangenen Ära ging es um Besitz von Musik. Konsumenten kauften Musik, liehen sie aus, oder stahlen sie gar. Wer die Musik hören wollte, die ihm beliebte, musste sie besitzen. Heute ist der Besitz egal. Was heute zählt, ist die Sicherstellung des Zugangs, und zwar jederzeit und ubiquitär, also mit allerlei Geräten und wo immer man gerade ist. Ob die Musik nun lokal oder irgendwo im Netz bereitsteht, ist unerheblich.
  • DatenträgerIn der vergangenen Ära war die Musik mit einem Datenträger verbunden. Heute ist sie flüchtig, Teil einer privaten oder öffentlichen Cloud, sie wechselt dauernd das Trägermedium. Daher ist eine Abgabe auf Datenträger ein Anachronismus.
  • Vorgesehene VerwendungIn der vergangenen Ära wurde vorgegeben, wie das Werk verwendet wird: Es wird im privaten Rahmen abgespielt. Heute haben wir viel mehr Verwendungsmöglichkeiten – Youtube ist voll von Beispielen, wie Musikstücke weiterverarbeitet werden. Es ist völlig unpraktikabel, dass für jede Weiterverwendung zuerst ein Gesuch bei der SUISA eingereicht werden muss, eines für eine öffentliche Aufführung, für ein Streaming oder ein Download-Angebot – und was ist, wenn eine öffentliche Aufführung gestreamt und zum Download angeboten wird? Wie sollen Jugendliche verstehen, was zu tun ist?
  • Trennung zwischen Urheber und RezipientIn der vergangenen Ära war klar ersichtlich, wer Kulturschaffender und wer Kulturkonsument war. Mit heutigen Geräten, Software und Publikationsmöglichkeiten ist jeder ein potenzieller Kulturschaffender, und Unzählige nutzen diese Möglichkeiten auch aktiv. Es wird geschrieben, gefilmt, fotografiert, programmiert, musiziert und kombiniert und alles veröffentlicht. Die Grenze verwischt, die Menschen begegnen sich auf Augenhöhe. Manche finden ein grösseres Publikum, andere nicht – aber wo soll da eine Grenze gezogen werden?
  • EinzelstückverkaufIn der vergangenen Ära wurde Musik in Einzelstücken verkauft. Heute wird zu einem grossen Teil noch ein Kaufprozess imitiert. In Wahrheit handelt es sich aber um Spenden, denn das Werk ist umsonst oder zu einem Spottpreis aus Russland downloadbar. Wer «kauft», der will die Musiker unterstützen, damit sie kommende Projekte finanzieren können. Musik macht Freude, und wenn man etwas dafür spenden kann, dann umso mehr. Die Imitation eines Kaufprozesses ist ein Übergangsphänomen (so wie das Trittbrett bei den frühen Automobilen), das eigentlich nicht nötig wäre. Wichtig ist eine niederschwellige, bedienungsfreudliche Spendenmöglichkeit.
  • Kontrolle der VerbreitungIn der vergangenen Ära hatten die Urheber bzw. die Verwerter die Kontrolle über die gesamte Verbreitung. Sie konnten zum Beispiel ein Werk in den einen Ländern früher als in anderen Ländern anbieten. Sie konnten gar mit Kartellen Hochpreisinseln bilden. Heute ist ihnen diese Kontrolle abhanden gekommen. An ihrer Stelle muss Vertrauen kommen – Vertrauen in die Musikliebhaber, dass diese die Arbeit honorieren werden. Vertrauen kann aber nicht installiert werden, sondern muss wachsen, in einem gegenseitigen Prozess. Amanda Palmer und viele andere haben dieses Vertrauen bereits gefunden.
  • Geldfluss über Detailhandel und Verwerter zum UrheberIn der vergangenen Ära zahlte der Konsument dem Detailhändler, dieser dem Verwerter, und dieser entlöhnte die Urheber. Heute wollen die Musikliebhaber die Urheber möglichst ohne Umwege unterstützen. Über einen Bezahldienst fliesst das Geld im Idealfall direkt zu den Urhebern. Dieses Geld verwenden diese nicht nur für sich, sondern bezahlen damit auch die Produktion, das Marketing usw. – der Geldfluss hat sich umgedreht.
  • Die Macht des VerwertersIn der vergangenen Ära hatte der Verwerter viel Macht. Er passte Künstler auf Zielgruppen an, bestimmte über Produktion und Marketing. Die volle Hoheit über ihr Werk zu haben konnten sich nicht viele Künstler leisten. Durch die Umdrehung der Geldflüsse gewinnt der Urheber die Macht über sein Werk zurück. Natürlich lässt er sich weiterhin von vielen Leuten unterstützen – aber im Zweifelsfall hat er die Möglichkeit, sein eigenes Ding durchzuziehen. Die bisherigen Verwerter werden zu Dienstleistungsanbietern für die Urheber.

Geschätzte Musikschaffende: Ihr habt die Wahl. Entweder führt ihr euren Kampf gegen den Wandel weiter. Dann solltet ihr euch aber nicht wundern, wenn euch eure Kunden abhanden kommen oder ihr sie gar gegen euch aufbringt. Oder ihr denkt darüber nach, wo euer Platz in dieser neuen Ära sein könnte. Das hättet ihr zwar schon vor zehn Jahren machen können, aber noch ist es nicht zu spät. Ich verstehe, dass dieser radikale Schritt ein sehr schwieriger ist. Ich wünsche euch von Herzen, dass er euch gelingt.

25. Mai 2012
von David
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Diese Kommentare wollen die «Musikschaffenden Schweiz» lieber nicht auf ihrer Website

Der Verein Musikschaffende Schweiz hat ein «gemeinsames Statement» veröffentlicht. Man konnte darunter in einem Facebook-Plugin kommentieren. Jedoch ist ihnen die Diskussion etwas aus dem Ruder gelaufen, weshalb sie die Kommentare entfernt haben. Aber ihr wisst ja: Das Internet vergisst nicht, insbesondere Facebook nicht. Hier sind sie wieder – die Diskussion kann fortgesetzt werden: